Allgemeine Geschäftsbedingungen
SchaeferDesigns
Inhaber: Romeo Keanu Schäfer
Hasenhalde 1, 73577 Ruppertshofen
im Folgenden „Auftragnehmer“
Fassung vom 20. August 2026. Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über Webdesign-, Content-, Marketing- und CMS-Leistungen.
1.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere die Angaben im jeweiligen Angebot, gehen diesen Bedingungen vor.
1.5 Soweit in diesen Bedingungen Textform verlangt wird, genügt E-Mail. Erklärungen über Messenger-Dienste wahren die Textform nur, wenn beide Parteien dies im Einzelfall vereinbart haben.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellungen der Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere auf seiner Website, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
2.2 Auf Grundlage der Anfrage des Kunden erstellt der Auftragnehmer ein Angebot in Textform. Das Angebot beschreibt den Leistungsumfang und die Vergütung und ist, sofern dort nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang bindend.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
2.4 Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich das angenommene Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet der Auftragnehmer nicht.
2.5 Der Auftragnehmer prüft die Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen auf Vollständigkeit, technische Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit findet nicht statt.
3. Leistungsübersicht
3.1 Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung Leistungen aus folgenden Bereichen: Erstellung von Websites, Erstellung von Texten, Logos und Grafiken, Suchmaschinenoptimierung und Pflege von Unternehmensprofilen, Bereitstellung von Rechtstexten Dritter sowie Bereitstellung eines Redaktionssystems.
3.2 Die Erstellung von Websites, Texten, Logos und Grafiken sowie die Einrichtung des Redaktionssystems sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
3.3 Die laufende Bereitstellung des Redaktionssystems ist ein Dauerschuldverhältnis, auf das ergänzend mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
3.4 Suchmaschinenoptimierung und die Pflege von Unternehmensprofilen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Erstellung von Websites
Leistungsumfang
4.1 Der Auftragnehmer erstellt eine Website nach den im Angebot beschriebenen gestalterischen und technischen Vorgaben. Ob die Website statisch ausgeliefert wird oder serverseitige Bestandteile enthält, ergibt sich aus dem Angebot.
4.2 Die Website wird für die jeweils aktuellen sowie die jeweils vorangegangene Version der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert. Eine Optimierung für ältere Browserversionen oder für Endgeräte mit abweichender Darstellung schuldet der Auftragnehmer nicht.
4.3 Die Beschaffung, Prüfung oder Einbindung von Rechten, Plugins, Schnittstellen, Zertifikaten oder Diensten Dritter schuldet der Auftragnehmer nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
4.4 Suchmaschinenoptimierung ist nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Einsatz künstlicher Intelligenz
4.5 Der Auftragnehmer setzt bei der Erstellung des Quellcodes und bei der Erstellung von Inhalten Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ein. Konzeption, Struktur, Auswahl, Prüfung und Test der Arbeitsergebnisse erfolgen durch den Auftragnehmer persönlich.
4.6 Der Auftragnehmer prüft die eingesetzten Werkzeuge und die Arbeitsergebnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf erkennbare Rechte Dritter. Eine Garantie oder Zusicherung dafür, dass mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellte Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind, wird nicht übernommen.
4.7 Wünscht der Kunde, dass für bestimmte Leistungen keine Werkzeuge künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, hat er dies vor Vertragsschluss in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus folgenden Mehraufwand gesondert anzubieten oder den Auftrag insoweit abzulehnen.
Barrierefreiheit und Datenschutz
4.8 Der Auftragnehmer setzt die Website nach den anerkannten technischen Regeln für barrierearme Gestaltung um, insbesondere semantische Auszeichnung, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Fokusreihenfolge, Textalternativen und ausreichende Kontrastwerte. Geschuldet ist die technische Umsetzung. Eine Zusicherung der Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, der EN 301 549 oder einer bestimmten WCAG-Konformitätsstufe wird nicht abgegeben.
4.9 Ob der Kunde den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes unterliegt, beurteilt der Kunde eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Vertragsschluss auf diese Frage hin und dokumentiert dessen Antwort. Eine über Satz 1 dieser Ziffer hinausgehende Prüfung oder Zertifizierung ist nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet.
4.10 Der Auftragnehmer setzt die Website datenschutzfreundlich um, insbesondere ohne unnötige Anfragen an Dritte, ohne Einbindung externer Schriftarten über fremde Server und mit verschlüsselter Übertragung. Eine Zusicherung der datenschutzrechtlichen Konformität des Gesamtauftritts wird nicht abgegeben, da diese auch von Inhalten, Werkzeugen und Abläufen im Verantwortungsbereich des Kunden abhängt.
4.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden in wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder datenschutzrechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Der Kunde ist gehalten, sich hierzu anwaltlich beraten zu lassen.
Korrekturschleifen
4.12 Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife besteht aus einer gesammelten Rückmeldung des Kunden zu einem vom Auftragnehmer mitgeteilten Zwischenstand und deren Umsetzung durch den Auftragnehmer bis zum nächsten mitgeteilten Zwischenstand.
4.13 Der Kunde teilt seine Rückmeldung gesammelt und in Textform innerhalb von zehn Werktagen ab Mitteilung des Zwischenstands mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Zwischenstand als vom Kunden gebilligt und die Korrekturschleife als verbraucht.
4.14 Korrekturschleifen umfassen Anpassungen innerhalb des im Angebot beschriebenen Leistungsumfangs. Nicht erfasst sind insbesondere zusätzliche Seiten, zusätzliche Funktionen, der Wechsel des gestalterischen Grundkonzepts sowie nachträgliche Änderungen bereits gebilligter Zwischenstände.
4.15 Für jede weitere Korrekturschleife berechnet der Auftragnehmer eine Pauschale von 200,00 Euro, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform erbracht und vergütet.
Abnahme und Übergabe
4.16 Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden in Textform zur Abnahme auf und ermöglicht ihm die Prüfung des Werks, in der Regel über eine Vorschauadresse.
4.17 Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB beträgt zwei Wochen ab Zugang der Abnahmeaufforderung. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
4.18 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.19 Die Übergabe der Projektdateien sowie die Veröffentlichung der Website erfolgen nach vollständigem Zahlungseingang. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden die Projektdateien in einem gängigen Format. Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwicklungsdokumentationen, Zwischenständen oder Arbeitsdateien besteht nicht.
4.20 Auf Wunsch des Kunden lädt der Auftragnehmer die fertige Website auf den vom Kunden gewählten Hostingdienst. Diese Leistung wird gesondert vergütet, soweit sie im Angebot nicht enthalten ist.
Zeit nach der Abnahme
4.21 Nach der Abnahme ist allein der Kunde für den Betrieb, die technische Instandhaltung, die Sicherheit und die inhaltliche Aktualität der Website verantwortlich. Eine Pflicht zur Überwachung, zur Aktualisierung oder zur Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen besteht nicht.
4.22 Enthält die Website nach Wunsch des Kunden serverseitige Bestandteile, insbesondere eine Datenbank oder einen eigenen Administrationsbereich mit Anmeldung, weist der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss in Textform darauf hin, dass solche Bestandteile fortlaufende Sicherheitsaktualisierungen erfordern und dass diese ab der Abnahme in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken, die durch unterlassene Aktualisierungen entstehen.
4.23 Nachträgliche Änderungen und Fehlerbehebungen erbringt der Auftragnehmer auf gesonderte Beauftragung. Ein Anspruch auf Beauftragung oder auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht. Mängelansprüche nach Ziffer 18 bleiben unberührt.
5. Texte, Logos und Grafiken
5.1 Der Auftragnehmer erstellt nach Vereinbarung Texte, Logos und Grafiken. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
5.2 Für Texte und für jedes einzelne Logo oder Grafikwerk stehen dem Kunden jeweils zwei Korrekturschleifen zu. Ziffer 4.12 bis 4.15 gelten entsprechend. Die Korrekturschleifen für Websites, für Texte und für Logos werden getrennt gezählt.
5.3 Nach Durchführung der enthaltenen Korrekturschleifen sind Beanstandungen hinsichtlich der stilistischen oder künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Mängelansprüche nach Ziffer 18 bleiben unberührt.
5.4 Der Auftragnehmer führt keine Markenrecherchen und keine sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen durch. Der Auftragnehmer weist den Kunden bei der Erstellung von Logos darauf hin, dass eine Markenrecherche vor der Verwendung sinnvoll ist. Die Beauftragung obliegt dem Kunden.
5.5 Veröffentlicht der Kunde einen Text vor der Abnahme, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
6. Suchmaschinenoptimierung und Unternehmensprofile
6.1 Der Auftragnehmer führt Maßnahmen durch, die nach seiner Einschätzung geeignet sind, die Auffindbarkeit der Website zu verbessern. Ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, wird nicht geschuldet und nur dann, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde.
6.2 Bei der Einrichtung oder Pflege eines Unternehmensprofils bei einem Suchmaschinenanbieter ist der Kunde Inhaber des Profils. Der Auftragnehmer wird lediglich als Administrator oder mit vergleichbarer Berechtigung hinzugefügt. Die Bestätigung der Inhaberschaft gegenüber dem Anbieter obliegt dem Kunden.
6.3 Der Auftragnehmer nimmt keine Einflussnahme auf Bewertungen vor und erstellt oder veranlasst keine Bewertungen.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen der Vorgaben, Algorithmen oder Nutzungsbedingungen der Anbieter und nicht für Sperrungen oder Löschungen von Profilen durch den Anbieter.
7. Rechtstexte
7.1 Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer dem Kunden Rechtstexte, insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung, unter Verwendung von Angeboten spezialisierter Drittanbieter bereit und bindet sie technisch ein.
7.2 Die Bereitstellung erfolgt einmalig und gibt den Stand zum Zeitpunkt der Lieferung wieder. Eine laufende Aktualisierung, Überwachung der Rechtslage oder Anpassung an spätere Änderungen ist nicht geschuldet.
7.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Rechtstexte verantwortlich. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden, hierfür ein eigenes Abonnement bei einem Anbieter von Rechtstexten abzuschließen oder anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
7.4 Eine rechtliche Prüfung oder Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt nicht.
8. Hosting, Domain und Drittanbieter
8.1 Verträge über Domains, Hosting, Datenbanken, Versanddienste für E-Mail und sonstige Dienste Dritter schließt der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Kunde ist Inhaber der Domain und Vertragspartner der jeweiligen Anbieter.
8.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden auf dessen Konten bei Drittanbietern tätig wird, erteilt der Kunde ihm hierfür eine Vollmacht in Textform. Der Auftragnehmer handelt dabei ausschließlich im Rahmen der erteilten Weisungen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Preisgestaltung oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern und nicht für Störungen, die aus deren Verantwortungsbereich stammen.
8.4 Empfiehlt der Auftragnehmer einen bestimmten Anbieter oder Tarif, ist diese Empfehlung unverbindlich. Der Auftragnehmer weist insbesondere darauf hin, dass kostenlose Tarife einzelner Anbieter Einschränkungen enthalten können, etwa eine automatische Abschaltung bei längerer Inaktivität. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Wahl des Tarifs.
8.5 Zugangsdaten werden ausschließlich über gesicherte Wege ausgetauscht. Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebene Zugangsdaten sicher zu verwahren und nach Abschluss des Projekts zu ändern, soweit ein fortgesetzter Zugriff des Auftragnehmers nicht gewünscht ist.
9. Redaktionssystem (CMS)
Gegenstand
9.1 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden nach gesonderter Vereinbarung ein webbasiertes Redaktionssystem zur Verfügung, über das der Kunde Inhalte seiner Website bearbeiten kann. Das System wird über die Infrastruktur des Auftragnehmers bereitgestellt.
9.2 Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Kunde eine eigene Datenbank bei einem Anbieter seiner Wahl unterhält und dem Auftragnehmer die erforderlichen Verbindungsdaten zur Verfügung stellt. Vertragspartner des Datenbankanbieters ist ausschließlich der Kunde. Die Inhalte des Kunden werden in dessen Datenbank gespeichert, nicht in der Datenbank des Auftragnehmers.
9.3 Das Redaktionssystem setzt voraus, dass die Website vom Auftragnehmer erstellt und für die Anbindung eingerichtet wurde. Die Einrichtung wird gesondert vergütet.
Laufzeit und Beendigung
9.4 Der Vertrag über die Bereitstellung des Redaktionssystems läuft zwölf Monate ab Freischaltung. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
9.5 Der Jahresbeitrag ist jeweils zu Beginn der Laufzeit im Voraus fällig.
9.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Redaktionssystem insgesamt einzustellen. Er kündigt dies mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform an und erstattet einen für die Zeit nach der Einstellung bereits gezahlten Beitrag anteilig.
9.7 Mit Beendigung entfällt der Zugang zum Redaktionssystem. Die Website des Kunden bleibt mit dem zuletzt gespeicherten Inhalt funktionsfähig, da die Inhalte in der Datenbank des Kunden verbleiben. Der Auftragnehmer löscht die hinterlegten Verbindungsdaten und die Benutzerkonten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung.
9.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist oder das System missbräuchlich nutzt.
Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
9.9 Der Auftragnehmer bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit, eine bestimmte Reaktionszeit oder eine Störungsbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist werden nicht zugesichert. Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kann der Auftragnehmer jederzeit durchführen; er kündigt planbare Arbeiten nach Möglichkeit vorher an.
9.10 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, die aus der Datenbank des Kunden, dem Hosting der Website oder sonstigen Diensten Dritter stammen.
9.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Funktionsumfang, Bedienoberfläche und technische Grundlagen des Redaktionssystems weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit der vertraglich vorausgesetzte Zweck, die Bearbeitung der Inhalte der Website, erhalten bleibt.
9.12 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Jahresbeitrag zum Beginn einer neuen Laufzeit anzupassen. Er teilt dies mindestens zwei Monate vor Ende der laufenden Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag bis zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
Konten, Protokolle und Sicherheit
9.13 Der Auftragnehmer richtet für den Kunden Benutzerkonten ein. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein Zugang missbraucht wird.
9.14 Der Auftragnehmer protokolliert Änderungen an Inhalten mit Zeitpunkt, betroffenem Objekt und dem verwendeten Benutzerkonto. Inhalte oder Kopien hochgeladener Dateien werden nicht protokolliert. Die Protokolle werden nach 90 Tagen gelöscht.
9.15 Die vom Kunden bereitgestellten Verbindungsdaten werden vom Auftragnehmer verschlüsselt gespeichert und ausschließlich zum Zweck des Betriebs des Redaktionssystems verwendet. Der Kunde ist berechtigt, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern; er teilt dem Auftragnehmer die neuen Daten dann unverzüglich mit.
9.16 Für Sicherungskopien der in seiner Datenbank gespeicherten Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
10. Änderungspakete
10.1 Der Auftragnehmer bietet Kontingente für nachträgliche Änderungen an. Umfang und Preis ergeben sich aus dem Angebot.
10.2 Eine Änderung ist die Anpassung einer im zugrunde liegenden Auftrag ausgewiesenen Position, insbesondere der Austausch von Texten oder Bildern innerhalb einer bestehenden Seite.
10.3 Nicht als Änderung im Sinne dieser Ziffer gelten insbesondere die Erstellung neuer Seiten, neue Funktionen, gestalterische Umbauten und technische Erweiterungen. Solche Leistungen werden gesondert angeboten und vergütet.
10.4 Kontingente sind 36 Monate ab Kauf gültig, nicht auf Dritte übertragbar und nicht auszahlbar. Danach verfällt ein Restguthaben. Die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger des Kunden ist mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
10.5 Ein Anspruch auf Umsetzung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht. Der Auftragnehmer setzt Änderungen in angemessener Zeit um.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Angaben für das Impressum und Zugangsdaten.
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, die Inhalte des Kunden auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
11.3 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus Ziffer 11.2 oder auf Weisungen des Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
11.4 Stellt der Kunde kein Bildmaterial bereit und macht er auch keine Vorgaben, kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl lizenziertes Bildmaterial gängiger Anbieter verwenden oder Platzhalter einsetzen. Anfallende Lizenzkosten trägt der Kunde.
11.5 Für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
11.6 Entsteht dem Auftragnehmer durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten ein Mehraufwand, kann er diesen nach Ankündigung in Textform gesondert berechnen.
11.7 Wirkt der Kunde trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht mit, kann der Auftragnehmer das Projekt unterbrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
12. Vergütung und Zahlung
12.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Die dort genannte Summe ist ein Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand des Auftragnehmers.
12.2 Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Die genannten Preise sind Endpreise.
12.3 Entfällt die Anwendung des § 19 UStG beim Auftragnehmer, erhöhen sich die vereinbarten Preise für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen um die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer teilt dies dem Kunden in Textform mit.
12.4 Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der Anzahlung. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.
12.5 Die Restvergütung wird mit der Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
12.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.
12.7 Zusätzliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung in Textform erbracht und vergütet. Ohne eine solche Vereinbarung besteht weder eine Leistungspflicht des Auftragnehmers noch ein Vergütungsanspruch für zusätzlich erbrachte Leistungen.
12.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
13. Termine und Verzögerungen
13.1 Angaben zu Fertigstellungs- und Lieferterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet sind.
13.2 Zahlungstermine und Fristen für die Mitwirkung des Kunden sind verbindlich.
13.3 Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle bei Drittanbietern sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.
14. Kündigung durch den Kunden
14.1 Das Recht des Kunden, den Werkvertrag nach § 648 Satz 1 BGB jederzeit zu kündigen, bleibt unberührt.
14.2 Kündigt der Kunde, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Parteien vereinbaren zur Vereinfachung folgende Pauschalen, gemessen am Projektfortschritt zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung: bis zur Übermittlung des ersten Zwischenstands 30 Prozent der vereinbarten Vergütung, danach bis zur Abnahmeaufforderung 70 Prozent, ab Abnahmeaufforderung 100 Prozent.
14.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch zusteht. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
14.4 Die geleistete Anzahlung wird auf den nach dieser Ziffer geschuldeten Betrag angerechnet.
14.5 Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erstellten Arbeitsergebnissen werden nur eingeräumt, wenn der nach dieser Ziffer geschuldete Betrag vollständig gezahlt wurde.
15. Nutzungsrechte
15.1 Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin sind Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe nicht gestattet.
15.2 Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden an der Website und den zugehörigen Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches und übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse insbesondere im Rahmen einer Betriebsübergabe oder eines Unternehmensverkaufs weitergeben.
15.3 An Logos räumt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht ein. Einzelne gestalterische Elemente darf der Auftragnehmer weiterverwenden, soweit dadurch keine Verwechslungsgefahr mit dem Logo des Kunden entsteht.
15.4 Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mit Werkzeugen künstlicher Intelligenz erstellt wurden, unterliegen sie möglicherweise keinem urheberrechtlichen Schutz. Die Einräumung nach dieser Ziffer erfolgt insoweit schuldrechtlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Bestandteile weder selbst noch durch Dritte in einer Weise zu verwenden, die die vereinbarte Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt. Eine Zusicherung, dass Dritte an identischen oder ähnlichen Ergebnissen gehindert sind, wird nicht abgegeben.
15.5 Entwürfe und Zwischenstände, die im Rahmen der Korrekturschleifen vorgelegt und nicht ausgewählt wurden, darf der Kunde weder im Original noch verändert nutzen oder an Dritte weitergeben.
16. Eigenwerbung und Referenzen
16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Fußbereich der von ihm erstellten Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft mit Verlinkung zu platzieren. Der im Angebot ausgewiesene Preis berücksichtigt diesen Hinweis in Form eines Referenzrabatts.
16.2 Wünscht der Kunde den Verzicht auf den Hinweis, entfällt der Referenzrabatt. Der Kunde kann diesen Verzicht jederzeit auch nachträglich gegen Zahlung der Differenz verlangen.
16.3 Entfernt der Kunde den Hinweis eigenmächtig, ohne den Verzicht nach Ziffer 16.2 vereinbart zu haben, kann der Auftragnehmer die Differenz nachfordern.
16.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt und die Geschäftsbeziehung zum Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere im eigenen Portfolio und in sozialen Netzwerken, in angemessener Weise darzustellen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer stellt die Darstellung dann innerhalb angemessener Frist ein.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
17.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere beim Zugriff auf Systeme des Kunden, bei der Bereitstellung des Redaktionssystems oder bei der Wartung, ist der Kunde Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO.
17.2 Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt den Vertrag zur Verfügung. Er ist als Anlage Bestandteil dieser Bedingungen.
17.3 Der Auftragnehmer setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Diese sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung benannt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen mit angemessener Frist in Textform. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
17.4 Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich, damit der Kunde seinen Pflichten aus Art. 33 und 34 DSGVO nachkommen kann.
17.5 Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
18. Mängelansprüche
18.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
18.2 Bei Werkleistungen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Der Auftragnehmer kann vorübergehende Behelfslösungen bereitstellen.
18.3 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.
18.4 Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Vorgaben oder Weisungen des Kunden, auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden oder Dritter, auf Störungen bei Drittanbietern oder auf unterlassenen Aktualisierungen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.
18.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
19. Haftung
19.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
19.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
19.4 Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung. Die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung vorhanden waren, nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach den Ziffern 19.1 und 19.2 bleibt hiervon unberührt.
19.5 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der Ziffern 19.1 bis 19.3 nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
19.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichung wirtschaftlicher Ziele des Kunden, insbesondere nicht für Umsatz, Reichweite oder Platzierungen in Suchergebnissen.
19.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
20. Vertraulichkeit
20.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Dies gilt insbesondere für Zugangsdaten, Kalkulationen, Konzepte, Entwürfe und Kundendaten.
20.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
20.3 Der Auftragnehmer verpflichtet Personen und Dienstleister, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend.
20.4 Die Verpflichtung gilt für die Dauer von drei Jahren über das Ende des Vertrags hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie unbefristet.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden. Ziffer 17.3 bleibt unberührt.
21.4 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen. Die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bleibt hiervon unberührt.
21.5 Änderungen dieser Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse teilt der Auftragnehmer dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum Ende der laufenden Laufzeit zu kündigen. Für bereits geschlossene Werkverträge gelten die Bedingungen in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung fort.
21.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
SchaeferDesigns, Inhaber Romeo Keanu Schäfer, Hasenhalde 1, 73577 Ruppertshofen. Fassung vom 20. August 2026.